Chinesischer Hersteller von Dentalmaterialien gewinnt Patentverfahren in Deutschland und durchbricht damit Patentbarrieren für Zirkonoxid im Ausland

Oct 15, 2026

Ivoclar Vivadent mit Hauptsitz in Liechtenstein ist ein weltweit führender Anbieter von Dentalprodukten. Ende Februar 2026 verkündete das Landgericht Düsseldorf das erstinstanzliche Urteil im Patentverletzungsstreit zwischen Shanghai Huliang Biological Technology Co., Ltd. und dem globalen Dentalgiganten Ivoclar Vivadent. Das Gericht wies sämtliche Klagen von Ivoclar Vivadent vollständig ab.

 

Das Urteil bestätigte, dass die mehrschichtigen Zirkonoxid-Fräsrohlinge mit Gingivafarbe von Shanghai Huliang nicht in den Schutzbereich zweier europäischer Patente (EP3064170, EP3597143) der Klägerin fallen. Shanghai Huliang ist berechtigt, seine gingivafarbenen Mehrschicht-Zirkonoxidrohlinge weiterhin auf dem deutschen Markt zu exportieren und zu verkaufen. Restaurationsmaterialien und hält umfangreiche Kernpatente für Zirkonoxid, Lithiumdisilikat, Dentalharz und andere Materialien. In diesem Rechtsstreit behauptete Ivoclar Vivadent, dass Shanghai Huliangs mehrschichtige Zirkoniumdioxid-Rohlinge mit rosa Gingiva-simulierenden Schichten seine europäischen Patente in Bezug auf Formeln und schichtweise Herstellungsverfahren für mehrschichtige Dentalkeramik-Rohlinge verletzten, und beantragte eine gerichtliche Verfügung, um den in China hergestellten Dentalzirkonia-Materialien den Markteintritt in Deutschland und sogar auf dem gesamten EU-Markt zu verwehren.

 

Mehrschichtige Zirkonoxidrohlinge sind Kernrohstoffe für die digitale Dentalproduktion. Herkömmliches monolithisches Zirkonoxid kann nur eine Grundzahnfarbe liefern. Mehrschichtiges Zirkonoxid verfügt über einen Farbverlauf und eine Transluzenzstruktur, um den natürlichen Übergang vom Dentin zum Zahnschmelz zu simulieren. Zirkonoxid-Rohlinge mit Gingiva-Farbton sind mit zusätzlichen rosa Gingiva-ähnlichen Schichten eingebettet und eignen sich für hochwertige Restaurationen wie PFM-Brücken mit Zahnfleischkeramik und monolithische All-on-6-Vollbogen-Implantatbrücken aus Zirkonoxid für Patienten mit alveolärer Knochenresorption. Diese Produktkategorie erfreut sich in ganz Europa und im Nahen Osten einer steigenden Nachfrage. Lange Zeit monopolisierten ausländische Materiallieferanten diesen High-End-Markt durch Patente und legten hohe technische und geistige Eigentumsschwellen fest, um den Marktzugang chinesischer Konkurrenzprodukte einzuschränken.

 

Nach einem Kreuzverhör, einem technischen Vergleich und Gerichtsverhandlungen entschied das Landgericht Düsseldorf, dass Ivoclar Vivadent keine ausreichenden Beweise dafür vorgelegt habe, dass die Produkte von Shanghai Huliang alle in den Patentansprüchen aufgeführten technischen Merkmale abdeckten. Shanghai Huliang übernahm unabhängig entwickelte technische Wege in Bezug auf Schichtstruktur, Rohstoffverhältnis und Sinterverfahren, die sich erheblich von den durch die betreffenden Patente geschützten Lösungen unterscheiden. Daher wurden die Verletzungsklagen zurückgewiesen.

 

Es ist zu beachten, dass es sich hierbei lediglich um ein erstinstanzliches Urteil handelt. Ivoclar Vivadent hat weiterhin das Recht, innerhalb der gesetzlichen Frist Berufung beim deutschen Obergericht einzulegen, so dass der endgültige Ausgang des Verfahrens ungewiss bleibt. Dennoch stellt dieses positive Urteil der ersten Instanz einen bahnbrechenden Durchbruch im Bereich des geistigen Eigentums dar. Es ist der erste vollständige Sieg, den ein chinesisches Dentalmaterialunternehmen vor einem örtlichen deutschen Gericht in einem Patentstreit um Zirkonoxid-Rohlinge errang.

 

Dieser Fall ist von weitreichender Bedeutung für die gesamte chinesische Dentalindustrie. Patentbarrieren sind seit langem eines der größten Hindernisse für chinesische Dentallabore und Materiallieferanten bei der Erschließung des europäischen Marktes. Führende internationale Dentalunternehmen führen häufig Patentstreitigkeiten in Europa durch und erlassen einstweilige Verfügungen und hohe Schadensersatzklagen, um den Eintritt kostengünstiger chinesischer Dentalmaterialien in den EU-Markt zu verhindern und den Auftragsraum für inländische Hersteller zu verkleinern. Angesichts der Patentvorwürfe im Ausland entschieden sich viele chinesische Unternehmen zuvor für einen Vergleich oder gaben Zielmärkte auf. Durch die aktive Reaktion auf die Klage und den Sieg mit Beweisen für unabhängige Forschung und Entwicklung hat Shanghai Huliang ein wertvolles Beispiel für inländische Kollegen bei der Bewältigung grenzüberschreitender Streitigkeiten über geistiges Eigentum gesetzt.

 

Die EU ist der Kernmarkt für hochwertige Zahnrestaurationen. Nach der Einführung der MDR sind die Marktzugangsanforderungen strenger geworden, während die Marktnachfrage nach mehrschichtigem und gingivafarbenem Zirkonoxid weiter wächst. Dieses Urteil ermöglicht es, dass chinesische zahnfleischfarbene Mehrschicht-Zirkonoxidrohlinge weiterhin auf dem deutschen Markt Fuß fassen können. Es bietet mehr Rohstoffalternativen für chinesische Dental-Outsourcing-Labore, die All-on-6-Zirkonoxidbrücken und Zahnfleischkeramik-Restaurationen für europäische Kunden herstellen, trägt dazu bei, die Rohstoffkosten im chinesischen Dental-Outsourcing-Sektor zu senken und verbessert die allgemeine Wettbewerbsfähigkeit chinesischer Zahnprothetik in Europa.

 

Branchenexperten weisen darauf hin, dass mit der kontinuierlichen Verbesserung der Forschungs- und Entwicklungskapazitäten für chinesische Dentalmaterialien Patentstreitigkeiten zwischen inländischen Herstellern und globalen Giganten weltweit häufiger werden. Wenn chinesische Dentalunternehmen global agieren, müssen sie neben der Produktzertifizierung und der Einhaltung von Zollbestimmungen vorab die Gestaltung von Patenten im Ausland durchführen, Mechanismen zur Risikowarnung für geistiges Eigentum aufbauen, sich mit den rechtlichen Vorschriften der Zielmärkte vertraut machen und proaktiv auf Patentvorwürfe reagieren, um legitime Rechte und Interessen zu schützen.